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   OLG Zweibrücken, 20.06.2000 - 5 U 24/99   

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https://dejure.org/2000,14614
OLG Zweibrücken, 20.06.2000 - 5 U 24/99 (https://dejure.org/2000,14614)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20.06.2000 - 5 U 24/99 (https://dejure.org/2000,14614)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20. Juni 2000 - 5 U 24/99 (https://dejure.org/2000,14614)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung; Sachverständiger; Arztbericht; Gutachten; Krankengeschichte; Anamnese

  • Judicialis

    ZPO § 397; ; ZPO § 406

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1149
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 05.03.1991 - 1 W 896/91
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.06.2000 - 5 U 24/99
    Sichergestellt muss lediglich sein, dass erkennbar bleibt, woher der Sachverständige das Material für seine Begutachtung bekommen hat und dementsprechend für Parteien und Gericht ersichtlich ist, worauf das Gutachten sich stützt, um dann im Rahmen der §§ 397, 411 ZPO reagieren zu können (vgl. OLG München, NJW 1992, 1569).
  • OLG Nürnberg, 13.03.2006 - 5 U 3543/04

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit - Erkenntnisse

    Es liegen Umstände vor, die zumindest aus Sicht der Beklagten Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Sachverständigen rechtfertigen können (vgl. BGH NJW 75, 1363 und NJW-RR 87, 893; OLG Zweibrücken NJW-RR 2001, 1149; Zöller/Greger, ZPO, 25. Auflage, § 406 Rdnr. 8; Musielak/Huber, ZPO, 3. Auflage, § 406 Rdnr. 4).

    Eigene Ermittlungen des Sachverständigen zur Erlangung der für die Gutachtensersteilung erforderlichen Anknüpfungspunkte begründen zwar nicht in jedem Fall die Besorgnis der Befangenheit (BGH NJW 92, 1817; OLG Stuttgart NZV 96, 323; OLG Zweibrücken NJW-RR 01, 1149; Brandenburg OLG-NL 03, 120).

  • OLG Brandenburg, 08.01.2003 - 1 W 18/02

    Keine Parteiöffentlichkeit bei ärztlicher Untersuchung

    Gemäß § 406 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 42 ZPO ist die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit - nur - begründet, wenn objektive Gründe vorliegen, die aus Sicht der ablehnenden Partei vernünftigerweise geeignet sind, Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu erregen (s. BGH NJW 1975, S. 1363; NJW-RR 1987, S. 893; OLG Saarbrücken, OLGZ 1980, S. 37, 40; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2001, S. 1149; Zöller/ Greger, ZPO, 23. Aufl. 2002, § 406 Rdn. 8; Baumbach/Hartmann, ZPO, 60. Aufl. 2002, § 406 Rdn. 4; Musielak/Huber, ZPO, 3. Aufl. 2002, § 406 Rdn. 4).

    Ein Ablehnungsgrund ergibt sich auch nicht schon daraus, daß der Sachverständige eigene Sachverhaltsermittlungen anstellt, insbesondere Krankenunterlagen beizieht (s. OLG Zweibrücken, NJW-RR 2001, S. 1149; Zöller/Greger, aaO., § 406 Rdn. 9; Musielak/Huber, aaO., § 406 Rdn. 11).

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